Unter Dokumente befindet sich die Spielgeräteverordnung vom 16.09.2020. Demnach sind Spielgeräte und Spieleinrichtungen generell genehmigungspflichtig durch den Vorstand!
Vor dem (Auf)bau / Aufstellen einer solcher Geräte muss diese Regelung unbedingt beachtet und der Vorstand zur Genehmigung involviert werden!