Information zum Vorstand

Der neu gewählte Vorstand hat seinen Rücktritt aus persönlichen Gründen schriftlich beim noch eingetragenen Vorsitzenden eingereicht.
Die gewählte Schriftführerin bleibt im Amt und führt dieses fort.
Daraufhin hat sich der alte Vorstand bereit erklärt bis zur nächsten Mitgliederversammlung aktiv zu bleiben.
Diese Entscheidung wird durch die Satzung, dem Vereinsrecht und dem BGB begründet.

Zusatz
Bewerbungen für die Vorstandsarbeit werden wieder entgegen genommen, für folgende Aufgaben: 2 Personen für den Vorstand und eine Person als Ersatz in der Revisionskommission.
Nicht erwünschte Kandidaten sind: Alkoholiker, Drogenabhängige, Personen die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Mitglieder die sich nicht an unsere Satzung, Gartenordnung und an das Bundeskleingartengesetz halten.