Gemeinschaftsstunden

Jeder Pächter ist verpflichtet, 5 (fünf) Stunden pro Jahr und Garten Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Für nicht geleistete Stunden ist der Pächter verpflichtet, 15,- €/Stunde in die Vereinskasse zu zahlen. (Beschluß der MV vom 27.05.2011) Die Abrechnung erfolgt mit der jährlichen Rechnung.