Gemeinschaftsstunden

Jeder Pächter ist verpflichtet, 5 (fünf) Stunden pro Jahr und Garten Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Für nicht geleistete Stunden ist der Pächter verpflichtet, einen Ersatbetrag in die Vereinskasse zu zahlen. (Beschluß der MV vom 27.05.2011) Die Abrechnung erfolgt mit der jährlichen Rechnung.