Gemeinschaftsstunden

Jeder Pächter ist verpflichtet, 5 (fünf) Stunden pro Jahr und Garten Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Für nicht geleistete Stunden ist der Pächter verpflichtet, einen Ersatzbetrag in die Vereinskasse zu zahlen. (Beschluß der MV vom 27.05.2011) Die Abrechnung erfolgt mit der jährlichen Rechnung.

Entsprechend dem Beschluss der MV vom 23.05.2026 werden ab 2027 die Stunden von 5 auf 7, sowie der Ersatzbetrag erhöht.