Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen, Baumschnitt oder Sperrmüll, sowie aller anderen Brennmaterialien ist nicht gestattet. Im Landkreis Rostock gibt es flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft.
Dieses Verbot ist in unserer Gartenordnung ebenfalls verankert, siehe Punkt 4.4!
Verboten ist das Verbrennen auch in Erdlöchern, Feuertonnen, Feuerschalen, Grills, sowie im offenen Feuer, Brennkaminen, Öfen aller Art, sowie sämtlichen anderen Gefäßen die man zum Abbrennen von Gegenständen verwenden könnte.
